Seminar
Inhalte
Referent:
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Technische Hochschule Köln, Professur für Bürgerliches Recht und WirtschaftsrechtStudieren und Forschen von beliebigen Orten aus ist eine Wohltat der Digitalisierung. Sie erfordert aber Disziplin in Sachen Datenschutz. Seit Mai 2018 muss in der EU auch in Hochschulen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angewendet werden. Wissenschaftseinrichtungen werden zwar privilegiert, soweit es um Forschungszwecke geht. Der überwiegende Teil der Datenverarbeitungen an Hochschulen ist aber Verwaltungstätigkeit. Hochschulen wissen viel über ihre Studierenden und das wissenschaftliche Personal. Von der Einschreibung bis zum Abschluss verarbeiten sie Informationen über persönliche Verhältnisse, Leistungsvermögen, Gesundheit, Stressresistenz und vieles mehr. Zunehmend geht es um E-Learning und die Auswertung von Studierendendaten zu einer Vielzahl von bekannten und unbekannten Zwecken. Auch personenbezogene Daten über Wissenschaftler/innen und deren Forschungsgegenstände verarbeiten Hochschulen als Dienstherren umfassend.
Das DHV-Seminar, das sich gleichermaßen an Lehrende wie an Expert/inn/en in den Hochschulverwaltungen richtet, informiert über die Kernpunkte des Datenschutzrechts nach DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Landesdatenschutzgesetzen der Länder.
Der Referent ist neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer auch Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e.V.) sowie Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung.
Themen:
- Die Hochschule als verantwortliche Stelle
- Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch Hochschulen und deren Angehörige
- Informationspflichten und Betroffenenrechte
- Löschpflichten
- Grundzüge der Datenschutzorganisation
- Privilegien der Datenverarbeitung von Wissenschaftseinrichtungen
- Das Kontrollsystem nach DS-GVO
- Besonderheiten im Prüfungswesen
- Verhältnis EU/Bund/Länder
Programm zur Veranstaltung (pdf)
.