Seminar
Im Praxis- und Vertiefungsseminar zum Befristungsrecht in der Wissenschaft sollen die Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) beleuchtet werden. Mit der Novellierung des WissZeitVG stellen sich für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für die vertragsschließende Verwaltung Fragen zum Qualifikationszweck, der Höchstbefristungsdauer bei Finanzierung der Verträge aus Haushaltsmitteln, ebenso aber auch bei der Drittmittelfinanzierung. Auch die Fragestellungen der Verlängerung u.a. wegen Kinderbetreuung sind Teil des Seminars.
Das WissZeitVG und das TzBfG greifen häufig ineinander und werden von den Hochschulen in den entsprechenden Konstellationen je nach Bedarf angewendet. Daher sollen auch intensiv die einzelnen Befristungstatbestände des TzBfG und ihre Möglichkeiten der Anwendung in der Wissenschaft beleuchtet werden. Das Seminar bietet auch Raum für einzelne Fallbesprechungen aus dem Teilnehmendenkreis.
Themen
Grundlagen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
- Personeller Anwendungsbereich
- Berechnung der Höchstbefristungsdauer (12 Jahre)
Drittmittelbefristung
- Formvorschriften
- Verlängerungstatbestände
Verhältnis von TzBfG und WissZeitVG
- Befristungsgrundlagen im TzBfG
- Zukünftige Entwicklung des TzBfG
Referentinnen
RA Katharina Lemke, Justitiarin für Hochschul- und Arbeitsrecht im DHV
RA Dr. Ulrike Preißler, Justitiarin für Hochschul- und Beamtenrecht im DHV
Hinweise
Enthalten in der Teilnahmegebühr sind Seminarunterlagen, Mittagsimbiss und Tagungsgetränke.
Falls Teilnahmegebühren nicht von der Hochschule übernommen werden, können Sie diese ggf. selbst als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Höchstteilnehmer/innen-Zahl: 25
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.
Evaluation 2019/2020 
Programm zur Veranstaltung (pdf)