Zielvereinbarungen in Besoldungsverhandlungen und bei Ausstattungsangeboten

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In ca. 50 Prozent aller Berufungs- und Bleibeverhandlungen wird mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) operiert. Entscheidend ist für Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler neben der Kenntnis, welche Arten von ZLV es gibt und wie sie funktionieren, vor allem ein Perspektivwechsel: An welchen Zielen und Leistungen ist der Vertragspartner Hochschule besonders interessiert? Welche Rechtsfolgen werden an die Erreichung von Zielen oder die Erbringung von Leistungen geknüpft: Die Perpetuierung oder gar Verbesserung der Ausstattung/die Verstetigung oder gar die Erhöhung der Besoldung?

Daneben ist entscheidend, wer - die Hochschule oder aber die zu berufene Person, die ZLV als Instrument der Vertragsverhandlungen in den Verhandlungsprozess einbringt. Wie muss mit dem Wissen darum, dass eine ZLV auf einen zukommen wird, umgegangen werden? Empfiehlt es sich, die ZLV schon zum Thema eines „Besoldungsbriefes“ zu machen oder sollte die ZLV im Rahmen der mündlichen Verhandlungen entwickelt werden?

Auf der Grundlage seiner umfassenden Erfahrungen mit der Konzeption und dem Aushandeln optimaler Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird Herr RA Professor Doktor Detmer zu diesem Thema facettenreich und empirisch rückgekoppelt vortragen. Beachten Sie bitte, dass ZLV bei nahezu jeder Verhandlungssituation in der Universität auf Sie zukommen können. Im Anschluss an den ca. 30-minütigen Vortrag steht Ihnen Herr RA Professor Doktor Detmer für Ihre Fragen zur Verfügung.

Referent

Referent/inn/en CV  RA Prof. Dr. Hubert Detmer, Stellv. Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Recht und Beratung im Deutschen Hochschulverband




Ablauf

10:00-10:30 Uhr: Vortrag
10:30-11:15 Uhr: Fragen

Technische Hinweise

Dieses Online-Seminar findet live statt und wird nicht aufgezeichnet. Zur Durchführung des Online-Seminars wird die Software Zoom verwendet.

Nach der Anmeldung erhalten Sie alle Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten zum Online-Seminarraum.

Es bestehen Fragemöglichkeiten für die Teilnehmenden im Rahmen der Audio-Zuschaltung.

Hinweise zur Teilnahmegebühr

In der Teilnahmegebühr enthalten sind Seminarunterlagen in elektronischer Form (per Download).

Falls Teilnahmegebühren nicht von der Hochschule übernommen werden, können Sie diese ggf. selbst als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzen.


Höchstteilnehmer/innen-Zahl: 25

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.

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Themenbezogene DHV-Angebote

Coaching: Der Deutsche Hochschulverband berät seine Mitglieder in allen beruflichen Angelegenheiten sowohl in rechtlicher als auch in strategischer Hinsicht. Häufig bereitet er die Beratung wichtiger Karriereschritte vor. Der DHV ist in Deutschland gegenwärtig in zwei von drei Berufungs- und Bleibeverhandlung beratend oder als Coach involviert.
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