RA Dr. Wiltrud Christine Radau


Rechtsanwältin Dr. iur. Wiltrud Christine Radau wurde 1969 in Wuppertal geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Ihr Erstes Staatsexamen absolvierte sie 1994 in Bochum, das Zweite Staatsexamen 1997 in Düsseldorf. Von 1998 bis 2006 war sie als Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal beschäftigt. Im selben Zeitraum war sie nebenberuflich als niedergelassene Anwältin in einer Rechtsanwaltssozietät in Wuppertal tätig. Im Jahr 2005 promovierte sie an der Juristischen Fakultät der Heinrich Heine-Universität in Düsseldorf.

Seit 2006 ist Wiltrud Christine Radau als Justitiarin beim Deutschen Hochschulverband tätig. Ihre Schwerpunkte liegen in der Rechtsberatung im Hochschul- und Beamtenrecht sowie im Medizin- und Arbeitsrecht. Zudem ist sie als Coach im Rahmen der individuellen Berufungs- und Karriereberatung tätig. Sie agiert ferner als ständige Referentin in den Seminaren des Deutschen Hochschulverbandes und hält außerdem Vorträge zu hochschulrechtlichen Themen. Darüber hinaus publiziert sie juristische Fachaufsätze und ist Mit-Autorin im Handkommentar zum Niedersächsischen Hochschulgesetz (herausgegeben von Prof. Dr. Volker Epping). Seit 2014 nimmt sie neben ihrer Tätigkeit als Justitiarin die Aufgabe der Landesgeschäftsführerin des Landesverbandes Niedersachsen im DHV wahr.

Wiltrud Christine Radau ist seit 2009 Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Vereins zur Förderung des Deutschen und Internationalen Wissenschaftsrechts e.V.

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