Edgar Fischer

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin und dem ersten Staatsexamen war Herr Edgar Fischer als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FU am Lehrstuhl Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug tätig.

Im Rahmen des anschließenden Referendariats absolvierte er unter anderem Stationen an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und in einer Rechtsanwaltskanzlei in Brüssel. Im August 1993 begann er seine Tätigkeit als Richter beim Verwaltungsgericht Berlin. Von August 2004 bis Dezember 2007 war er in das Referat „Verfassung und Recht, Justitiariat“ im Bundespräsidialamt abgeordnet, wo er u.a. mit der Gesetzesprüfung für Bundespräsident Horst Köhler, Fragen rund um die Auflösung des Bundestages im Jahr 2005 und der Zuarbeit in Fragen des Gnadenrechts tätig war.

Seit Rückkehr zum Verwaltungsgericht ist er in einer für Prüfungs- und Hochschulrecht zuständigen Kammer tätig, deren Vorsitzender er seit dem Jahr 2013 ist. Er ist Autor verschiedener Fachbeiträge zum Prüfungsrecht. Seit dem Jahr 2010 ist er Mitautor des Buches Prüfungsrecht, welches im Jahr 2022 in 8. Auflage erschienen ist. Herr Fischer ist seit vielen Jahren als Referent in prüfungsrechtlichen (Inhouse-)Seminaren für die Bundesvereinigung für Öffentliches Recht und für diverse Hochschulen tätig.

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