Inhalte
Online-Seminar (max. 25 Teilnehmende)
Das Nebentätigkeitsrecht ist ein für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gleichermaßen attraktives wie juristisch schwer zu überschauendes Terrain. Gerade deshalb ist es notwendig, bereits im Vorfeld der Aufnahme einer Nebentätigkeit in Erfahrung zu bringen, welche dienstlichen Rechte und Pflichten mit der zukünftigen Tätigkeit verbunden sind.
Das DHV-Seminar bietet Ihnen umfassende Informationen zu den Rahmenbedingungen der Nebentätigkeit. Neben den Voraussetzungen von Nebentätigkeitsgenehmigungen werden aktuelle Praxisprobleme erläutert.
Weitere Informationen
Themen
Grundzüge des Nebentätigkeitsrechts
- Abgrenzung von Haupt- und Nebentätigkeit
- Genehmigungsformen
- Nutzungsentgelt
- Ablieferungspflichten
Ausgewählte Praxisprobleme
- Drittmittelprojekte und Auftragsforschung
- Gründung eines An-Instituts/einer GmbH
- Probleme besonderer Berufsgruppen
Referierende
Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Deutsches und Bayerisches Staats- und
Verwaltungsrecht, Direktor der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht
RA Dr. Martin Hellfeier, Justitiar für Hochschul- und Beamtenrecht im DHV
Zielgruppe
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Für Nebentätigkeiten zuständige Personen in den Hochschulverwaltungen
Ablauf
10:00-10:35 Vortrag (Hellfeier)
10:35-11:00 Fragen
11:00-11:15 Pause
11:15-11:45 Vortrag (Hellfeier)
11:45-12:15 Fragen
12:15-12:45 Pause
12:45-13:30 Vortrag (Geis)
13:30-13:45 Fragen
13:45-14:00 Pause
14:00-14:40 Vortrag (Geis)
14:40-15:00 Fragen
Weitere Hinweise
Dieses Online-Seminar findet live statt und wird nicht aufgezeichnet. Zur Durchführung des Online-Seminars wird die Software Zoom verwendet.
In der Teilnahmegebühr enthalten sind Seminarunterlagen in elektronischer Form (per Download).
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.
Evaluation und Feedback 
''Dieses Webinar hat Zukunft - sehr profunde Darstellung eines für die/den praktisch tätige/n Hochschulprofessor/in sehr lehr-und forschungsrelevanten Rechtsgebietes, in dem sich die Hochschulverwaltungen, teils weniger "rechtsbewandert", auch gelegentlich "querstellen" - ein Must-Have!''