Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Hellfeier ist seit 2003 beim Deutschen Hochschulverband als Justitiar tätig. Seine Schwerpunkte liegen zum einen in der Rechtsberatung im Hochschul- und Beamtenrecht einschließlich des Versorgungsrechts. Zum anderen ist er als Coach im Rahmen der Berufungs- und Karriereberatung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tätig. Zudem ist er ständiger Referent bei den Seminaren des Deutschen Hochschulverbands. Er ist Mit-Autor in den Kommentaren der Hochschulgesetze Nordrhein-Westfalen (herausgegeben von Dieter Leuze und Volker Epping) und Niedersachsen (herausgegeben von Volker Epping).
Seit 2025 bekleidet Herr Hellfeier neben seiner Tätigkeit als Justitiar die Stabsstelle Hochschulpolitik der Länder im DHV. Seit 2010 fungiert er zudem als Landesgeschäftsführer des Landesverbands Hessen.
Herr Hellfeier wurde 1969 in Iserlohn geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Von 1999 bis 2002 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Neuere Privatrechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Gießen. 2002 wurde er promoviert.